BSU Deifel
AGB - AVB
Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Stand: 01/2014

Bühnen- ,Show- ,Unterhaltungstechnik Deifel

Inh. Matthias Deifel     

Groland Straße 53

90408 Nürnberg

 

§1 Allgemeines

1. Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für unsere gesamten Lieferungen, Leistungen und Vermietung sowie Angebote und Verkauf. Mit der Entgegennahme unserer Ware sowie unserer Leistungen werden diese vom Kunden anerkannt. Nebenabreden sowie Ergänzungen oder Abweichungen des Bestellers sind rechtsunwirksam sofern sie nicht schriftlich von Bühnen-, Show-, Unterhaltungstechnik Deifel  bestätigt worden sind.

2. Sämtlich Angebote, unabhängig davon, ob sie telefonisch, per Telefax, Internet, E-Mail oder in sonstiger Weise erteilt werden, sind für Bühnen-, Show-, Unterhaltungstechnik Deifel erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind bzw. die Ware zur Auslieferung gebracht und/ oder eine Rechnung erteilt wurde.

3. Bühnen-, Show-, Unterhaltungstechnik Deifel  behält sich vor, die zugesagten Leistungen nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Ware nicht verfügbar ist. In einen solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen  werden erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden gegen Bühnen-, Show-, Unterhaltungstechnik Deifel  sind ausgeschlossen.

4. In Prospekten, Anzeigen, etc. enthaltene Angebote sind insbesondere bezüglich der Preisangaben, der technischen Angaben und Produktänderungen freibleibend und unverbindlich. An speziell erteilte Angebote hält sich der Verkäufer 30 Kalendertage gebunden, soweit nicht anderweitig vereinbart.

5. Sollte einzelne dieser Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

§2 Lieferung

1. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware von Bühnen-, Show-, Unterhaltungstechnik Deifel  einem Transportunternehmen übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

2. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.

3. Sämtliche Preise sind Barzahlungspreise zuzüglich eventuell anfallender Verpackungs- und Transportkosten.

4. Schadensersatzansprüche gegen Bühnen-, Show-, Unterhaltungstechnik Deifel wegen Nichterfüllung oder Verzuges sind ausgeschlossen, soweit weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§3 Zahlungsbedingungen

1. Zahlungen sind vorbehaltlich anderweitiger Individualvereinbarungen bei Lieferungen sofort fällig. Die Aufrechnung mit Gegenforderung ist nur zulässig, wenn diese von dem Verkäufer anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind. Kommt der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Ebenso trägt der Käufer sämtliche Beitreibungs-, Gerichts- und Vollstreckungskosten.

2. Sollte der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, oder seine Zahlungen einstellen oder eine Bank einen von ihm ausgestellten Scheck (z.B. Lastschrift) nicht einlösen, tritt Bühnen-, Show-, Unterhaltungstechnik Deifel  sofort ohne eine besondere Ankündigung vom Vertrag zurück.In diesen Fall werden sämtlich Forderungen vom Bühnen-, Show-, Unterhaltungstechnik Deifel  gegenüber dem Käufer (Vertragspartner) sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn Bühnen-, Show-, Unterhaltungstechnik Deifel andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit in Frage stellen. Sollte weiter an dem Vertrag festgehalten werden, ist Bühnen-, Show-, Unterhaltungstechnik Deifel berechtigt Vorauszahlungen zu verlangen.

3. Bühnen-, Show-, Unterhaltungstechnik Deifel ist berechtigt seine Forderungen abzutreten.

§4 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtlich sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Nürnberg.

Allgemeine Verleih / Miet Bedingungen

Bühnen-, Show-, Unterhaltungstechnik Deifel                                                                                                                            Stand: Juli 2003

1. Sämtliche Leistungen unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegen unserer Geschäftsbedingungen. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen unserer Vertragspartner haben keine Gültigkeit. Sämtliche von unseren Geschäftsbedingungen und dem sonstigen schriftlichen Vertragsinhalt abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, mündliche Abreden sind unwirksam. Eine Abbedingung der Schriftform ist nur schriftlich zulässig.

2. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, ausschließlich ab Lager Nürnberg

3. Gemietete Gegenstände sind bei uns abzuholen. Der Abholer muß sich bei der Abholung durch einen Personalausweis ausweisen können. Sollte der Abholer nicht der Mieter oder das gesetzliche Organ des Mieters sein, muß er uns eine Vollmacht übergeben. Die Gefahr über die gemieteten Gegenstände geht bei Übergabe in unserem Unternehmen an den Transporteur auf den Vertragspartner (Entleiher) über.

4. Bei Übergabe der Mietgegenstände unterzeichnet die übernehmende Person einen Lieferschein. Mit ihrer Unterschrift erkennt sie für den Vertragspartner verbindlich an, daß sich die Mietgegenstände in einwandfreiem Zustand befinden. Außerdem erkennt sie mit ihrer Unterschrift für den Vertragspartner ausdrücklich die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

5. Die vereinbarte Vertragszeit ist unbedingt einzuhalten, ist dies unmöglich, so sind wir hiervon sofort in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, um den der Rückgabetermin überschritten wird, ist die volle Tagesmiete, bei einer Pauschalmiete der hieraus pro Tag der Mietdauer sich ergebende Betrag zu entrichten. Darüber hinaus ist der Vertragspartner (z.B. Entleiher) verpflichtet, den uns durch die Überschreitung des Rückgabetermines entstandenen Schaden zu ersetzen.

6. Der Vertragspartner darf den Mietgegenstand nur ausschließlich für eigene Zwecke verwenden. Er darf über ihn in keiner Weise verfügen, ihn insbesondere nicht verpfänden oder belasten, ihn auch nicht in anderer Weise Dritten überlassen. Er muß ihn vor jeglichen Zugriffen Dritter schützen und uns sofort telefonisch und schriftlich unterrichten, Falls etwa Dritte Zugriff nehmen sollten ( wie z.B. durch Pfändung).

7. Der Vertragspartner hat den Mietgegenstand in ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand zu erhalten. Jegliche Eingriffe an dem Mietgegenstand sind untersagt. Sollten sich bei der Benutzung der Mietsache objektiv feststellbare Mängel zeigen, verpflichten wir uns, schnellstmöglich für Ersatz zu sorgen. Weitere Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, es sei denn, daß die Mängel von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. In einem solchen Fall beschränkt sich die Haftung auf die Höhe der vereinbarten anteiligen Miete. Für ein etwaiges Nichtfunktionieren der Mietgegenstände nach einer Koppelung mit nicht von uns gestellten Geräten seitens des Vertragspartners haften wir unter keinen Umständen. Mängel sind uns umgehend anzuzeigen.

8. Kommt ein Vertrag nicht zur Durchführung, so ist der Vertragspartner selbst dann zur Zahlung des Mietpreises verpflichtet, wenn er die Nichtdurchführung des Vertrages nicht verschuldet hat. Dies gilt nicht, wenn wir die Nichtdurchführung verschuldet haben. Sollten vom Vertragspartner vertragliche Verpflichtungen - nach vergeblicher Friststellung, sofern eine solche nicht von den Gegebenheiten her unmöglich ist - nicht erfüllt werden, sind wir von unserer Leistungsverpflichtungen frei. Der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

9. Wenn wir die technische Durchführung für eine Veranstaltung übernehmen, gilt für die Haftung gleiches wie unter Ziffer 7; das heißt, wir haften nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verschulden und nur zur Höhe der vereinbarten Tagesmiete für jeden Ausfalltag der vereinbarten Zeitdauer. Sollte die Veranstaltung trotz eines grob fahrlässigen Verschuldens von uns gleichwohl durchführbar sein oder durchgeführt werden, entfällt jegliche Haftung unsererseits und der Vertragspartner hat die vereinbarte Vergütung zu entrichten. Sollte ein Eintreffen der Anlage am Veranstaltungsort aufgrund höherer Gewalt nicht möglich sein, sehen sich die Vertragspartner von ihren Leistungspflichten befreit.

10. Der Entleiher oder Veranstalter (Vertragspartner) haftet im Beschädigungs- oder Entwendungsfall selbstschuldnerisch auch während der Ruhestunden des Mietgegenstandes zum Neuwert. Der Entleiher oder Veranstalter (Vertragspartner) trägt über die gesamte Mietzeit die privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Pflichten als Betreiber des Mietgegenstandes. Die Gefahr des Unterganges, Verlustes, des Verschleißes über die normale Abnutzung hinaus trägt der Entleiher. Der Entleiher, Veranstalter stellt eine Nachtwache bei mehrtägiger Mietdauer.

11. Alle anfallenden Steuern und Abgaben, GEMA Gebühren u.ä. trägt der Entleiher oder Veranstalter. Er versichert, daß der Veranstaltungsdurchführung keine gearteten bau- oder feuerpolizeilichen Auflagen etc. entgegenstehen. Sämtliche diesbezüglichen Genehmigungen hat der Veranstalter zum Schutze der Veranstaltung auf seine Kosten einzuholen.

12. Der Entleiher oder Veranstalter (Vertragspartner) haftet für die Sicherheit der Stromanschlüsse bis zum Übergabepunkt. Dies gilt auch für die Lastpunkte bei hängenden Aufbauten. Belastungswerte sind uns verbindlich mitzuteilen.

13. Um rechtzeitigen Aufbau und Inbetriebnahme der Mietgegenstände zu ermöglichen, müssen alle erforderlichen Räume und Anschlüsse bei Aufbaubeginn zugänglich sein.

14. Bei Freiluftveranstaltungen stellt der Entleiher oder Veranstalter eine regendichte und belastbare ( 500 kg/qm) Bühne mit auf Bühnenhöhe sich anschließenden Lautsprecherpodesten, die mit schlagregendichter Gaze abgehängt sind, sowie einen überdachten Mischpultplatz (FOH).

 

15. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen sind beide Seiten verpflichtet, eine einvernehmliche Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck und Erfolg der unwirksamen Bestimmungen, in Grenzen des AGB Gesetzes, soweit diese Geltung haben sollte, soweit wie möglich entspricht.

16. Dieser Vertrag erhält seine Rechtsgültigkeit mit dem Eintreffen des vom Veranstalter unterzeichneten Duplikates und der Einzahlung des Vorkassenbetrages. ( Falls Zahlung nicht anders vereinbart)

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürnberg.

 

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